Ab Donnerstag (02.12.2021) gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz – und zwar an allen Schulen des Landes. Das umfasst auch Ganztags- und Betreuungsangebote.
Damit gilt die Maskenpflicht fast im gesamten Schulbetrieb – lediglich auf dem Außengelände (Schulhof) gilt sie nicht . Hier wird jedoch das Tragen von Masken empfohlen, bleibt jedoch freiwillig. Die für Schulen maßgebliche Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert.
Wir erwarten über die anstehende neue Coronabetreuungsverordnung noch eine Konkretisierung der Maskenart. In der SchulMail ist nur von medizinischen Masken bzw. FFP2-Masken die Rede. Alltagsmasken, die für Grundschüler*innen früher in Ausnahmefällen ausreichend waren, werden nicht mehr erwähnt. Wir werden Sie informieren, sobald wir hierüber eine konkrete Information erhalten haben.
Bitte rüsten Sie Ihr Kind mit entsprechenden Masken, auch Wechselmasken, aus!
Auswirkungen auf Quarantäne
Das Ministerium stellt klar: „Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt.“ Sofern nicht außergewöhnliche Umstände wie Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten vorliegen, werde sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Diese Information würde ich noch mit Vorsicht genießen, da für das Gesundheitsamt und damit die Quarantäneverordnungen das MAGS (Ministerium für Arbeits- und Gesundheitsschutz) und nicht das Schulministerium zuständig ist.