Für die Kinder, die am Montag und Dienstag von der Übergangsregelung Gebrauch machen und die nicht in der OGS oder Randstundenbetreuung angemeldet sind, gelten die Betreuungszeiten entsprechend ihres Stundenplanes.
Für die Kinder, die am Montag und Dienstag von der Übergangsregelung Gebrauch machen und die nicht in der OGS oder Randstundenbetreuung angemeldet sind, gelten die Betreuungszeiten entsprechend ihres Stundenplanes.