Aufgrund der aktuellen SchulMail vom 28.10.2021 möchten wir Sie noch einmal informieren:

Bezüglich unserer OGS-Betreuung ab November:

Im OGS-Alltag werden die Kinder weiterhin Masken tragen. Laut SchulMail vom 28.10.2021 entfällt die Maskenpflicht in der OGS, wenn die Kinder an einem festen Platz sitzen. In der OGS haben die Kinder aber nur zu den Mahlzeiten und Hausaufgaben feste Sitzplätze. Dies werden wir dokumentieren können und hier auf die Masken verzichten. Um zu vermeiden, dass sich Kinder vermehrt infizieren oder in Quarantäne geschickt werden könnten, werden wir in anderen Bereichen (Spielphasen, etc.) die in den OGS-Räumen stattfinden weiterhin auf einen Mund-Nasen-Schutz achten. Wie bisher werden wir versuchen, für die Kinder „Atempausen“ zu ermöglichen und Bereiche mit Abstand oder außerhalb des Schulgebäudes schaffen, an denen die Kinder in Ruhe ohne Maske durchatmen können.

 

Quarantäneregelungen:

Die Abschaffung der Maskenpflicht an den festen Sitzplätzen wird wohl auch Auswirkungen auf mögliche Quarantänen haben. Tritt in einem Klassenverband ein Infektionsfall auf, sollen neben der infiizierten Person auch die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne gehen. (Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.)

In den letzten Wochen gingen nur die in den Einzeltestungen positiv getesteten Kinder in Quarantäne. Zeigte das Ergebnis der persönlichen Poolauflösung (Einzeltestung nach positivem Klassenpool) ein negatives Ergebnis an, wussten Sie, dass Ihr Kind am Folgetag wieder in die Schule kommen kann.

Dies ändert sich nun und scheint wieder komplizierter zu werden, da Sie neben dem Laborergebnis auch eine Rückmeldung des Gesundheitsamtes (oder der Schule?) benötigen. Ihr Kind könnte ja „unmittelbarer Sitznachbar“ sein und daurch zumindest für 5 Tage in Quarantäne müssen. Wir werden in diesen Fällen versuchen, Sie so schnell wie möglich per Mail (da die Ergebnisse in der Regel spät nachts kommen) oder telefonisch zu informieren!

 

Freitestung im Quarantänefall: 

Die Quarantäne der nicht positiv getesteten Schülerinnen und Schüler kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden („Freitestung“). Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler dann sofort wieder am Unterricht teil.