Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat in seiner Sitzung vom 01.03.2023 die neue Satzung für die Offene Ganztagsschule und Randstundenbetreuung beschlossen. Diese tritt ab dem 01.08.2023 in Kraft, die jetzige Satzung tritt zum 31.07.2023 außer Kraft.

Die wesentlichen Veränderungen kurz zusammengefasst:

  1. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zum 05. eines Monat (aktuell zum 15. eines Monats)
  2. Der Einzug der Beiträge erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift – eine Einzugsermächtigung ist bei jeder Anmeldung  abzugeben.
  3. Der beitragspflichtige Personenkreis wurde auf erneut verheiratete Paare erweitert. Beispiel: Lebt das Kind bei der Mutter und ist diese erneut verheiratet, werden auch die Einkünfte des neuen Partners mit in die Berechnung fließen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass sich die Mittagsverpflegung ab dem 01.08.2023 auf monatlich 63,00 € erhöht.

Die neue, ab dem 01.08.2023 geltende Satzung OGS und Randstunde finden Sie hier als pdf-Datei.