Das Ministerium hat uns am 18.03.2022 die neuen Regelungen zum Infektionsschutz mitgeteilt. Es gilt:

MASKENPFLICHT

Die Maskenpflicht im Schulgebäude bleibt bis zum 02.04.2022 unverändert bestehen.

Anschließend können Kinder und Mitarbeiter*innen selbstverständlich weiterhin die Masken tragen. Es gibt dann aber nur eine Empfehlung von unserer Seite, keine Verpflichtung. Wir werden dies auch nicht von Ihren Kindern einfordern.

SCHULTESTUNGEN

Die Schultestungen (3x pro Woche) bleiben bis zu den Osterferien in der aktuellen Form bestehen.

In der Betreuung in den Osterferien wird weitergetestet.

Nach den Osterferien wird das anlasslose Testen NICHT wieder aufgenommen, sofern es keine unerwartet kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 

Bei Fragen zu den Neuregelungen wenden Sie sich wie immer gern an uns.