Durch die heutige SchulMail sind wir informiert worden, dass durch die anstehende Coronabetreuungsverordnung ab dem 02.11.2021 auf die Maskenpflicht – am Sitzplatz – verzichtet werden soll. Dies bedeutet für die Kinder ab der kommenden Woche:

  • Eine Mund-Nase-Bedeckung muss ab Dienstag, den 02.11.2021 an den festen Sitzplätzen der Kinder nicht mehr getragen werden.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch in der OGS, wenn die Kinder an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Sobald die Kinder ihren Sitzplatz verlassen, besteht im gesamten Schulgebäude und auch im Klassenraum weiterhin die Maskenpflicht. Also geben Sie Ihrem Kind unbedingt auch weiterhin eine Maske mit.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist natürlich weiterhin zulässig.
  • Auch für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Im Außenbereich der Schule besteht weiterhin keine Maskenpflicht.

Noch keine Aussagen gibt zum jetzigen Zeitpunkt allerdings dazu, ob künftig auch im Sportunterricht die Maskenpflicht entfällt. Stand heute ändert sich hier nichts. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten!