Aktuell erreichen uns erste Fragen bzgl. der Neuregelung v.a. zur Kontaktquarantäne.

MIt der neuen Quarantäneverordnung vom 05.05.2022 wird eine Kontaktquarantäne von 5 Tagen für (un-)geimpfte Personen nur noch empfohlen.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen als Erziehungsberechtigte.

Wir unterstützen diese Empfehlung des Landes NRW mit Blick auf die Gesundheit der Schulgemeinschaft jedoch ausdrücklich und würden Sie bitten, im Falle einer Infektion in der Familie auch die fünftägige Kontaktquarantäne einzuhalten und das Kind nicht in die Schule zu schicken.

Nehmen SIe in diesem Fall bitte Kontakt zu uns auf!!!