Über eine SchulMail des MSB haben uns am 06.10.2021 neue Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien erreicht, über die ich Sie kurz informieren möchte:

Maskenpflicht

Die Landesregierung beabsichtigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Dies ist zunächst nur eine Absichtserklärung! Entscheidend wird die Infektionsentwicklung nach den Herbstferien sein. Im Laufe der ersten Schulwoche nach den Herbstferien werden wir die Information erhalten, ob diese Absicht auch umgesetzt werden wird und Sie dann informieren.

Zu beachten ist, dass die Maskenpflicht zusätzlich zu dem Aufenthalt im Außenbereich nur am festen Sitzplatz aufgehoben werden soll. Im Klassenraum und im Schulgebäude wird weiterhin eine Maskenpflicht gelten. Zur OGS-Betreuung, in der die Kinder keine festen Sitzplätze haben, gibt es noch keine klaren Aussagen. Trotzdem wäre dieser Schritt bereits eine erste weitere Erleichterung für unsere Schüler*innen.

Auch noch keine neuen Regelungen gibt es für den Sportunterricht. Wir warten hier auf neue Verordnungen. Auch wenn es in den Sportvereinen andere Regelungen gibt, gilt an Schulen weiterhin die (bekannte) Maskenpflicht beim Sportunterricht in der Turnhalle.

PCR-Testungen (Lolli-Tests)

Alle Schüler*innen werden am ersten Schultag nach den Herbstferien (25.10.) mit dem Lollitest (PCR-Test) getestet. Danach geht es in dem bekannten Rhythmus der Testungen weiter. Gleiches gilt für den Tag nach Allerheiligen. Auch am 02.11.2021 werden alle Kinder getestet werden.

Die PCR-Testungen werden zweimal wöchentlich zunächst bis zu den Weihnachtsferien durchgeführt werden.

Testungen in der Ferienbetreuung

Anders verhält es sich in der Ferienbetreuung. Hier werden wir keinen PCR-Test durchführen können. Wir werden auf die, den Kindern bekannten, Nasen-Selbsttests (Antigentests) zurückgreifen können. Allerdings ist hier die Auflage, dass die Kinder dreimal wöchentlich (Montag – Mittwoch – Freitag) getestet werden.

Testnachweise

Während der Herbstferien gilt in NRW nicht die schulische „Testfiktion“ für Schüler*innen unter 16 Jahren. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind

– für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Kindern aus der Ferienbetreuung können wir, wenn Sie sich vorher an uns wenden, einen Testnachweis ausstellen. Ansonsten möchte ich Sie darauf hinweisen, dass, auch wenn die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig werden, dies für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nicht gilt; diese Tests bleiben kostenfrei.

(Link zur ausführlichen SchulMail: https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien)

Als Schule wären wir Ihnen in diesem Zusammenhang sehr dankbar, wenn Sie unsere Teststrategie zum Ende der Herbstferien unterstützen würden:

Lassen Sie Ihre Kinder zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021!