Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 – Hier: Mund-Nasen-Bedeckungen (Mundschutz)

 

Sehr geehrte Eltern der Lindenschule,

im Rahmen der nun beginnenden Schulöffnungen kommen auch immer wieder neue Verordnungen, gerade im Bereich des Gesundheits- und Hygieneschutzes auf uns zu. Eine Verordnung betrifft die „Mund-Nasen-Bedeckungen“. Wie Sie dem unten anhängenden Ausschnitt der o.g. Verhaltensempfehlung entnehmen können, sollen auch Schüler*innen einen entsprechenden Schutz mit sich führen, den sie dann in Situationen nutzen können, in denen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Zunächst einmal versuchen wir, diesen Abstand überall an unserer Schule einzuhalten. Wir haben in den ersten Tagen der Schulöffnung gesehen, dass dies Ihren Kindern auch erstaunlich gut und gewissenhaft gelingt. Trotzdem kann es beim Erklären oder in einer räumlich immer begrenzteren Notbetreuung zu Situationen kommen, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Sinn macht.

Wir möchten deutlich klarstellen, dass es an der Lindenschule keine Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken gibt. Es gibt aber die Verpflichtung, dass die Kinder eine solche Bedeckung künftig dabei haben sollen.

Als Lindenschule werden wir allen Kindern künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung (An dieser Stelle vielen Dank an die fleißigen Näher*innen und an den Schulverein, die uns dies ermöglicht haben!!!) und einen wiederverschließbaren Schutzbeutel zur Verfügung stellen. Dies ist bei den 4. Jahrgängen, bis auf die Beutel, schon geschehen. Die Jahrgänge 1 – 3 werden dies an ihrem nächsten Schultag auf ihren Plätzen vorfinden. Dieser Schutz muss verständlicherweise noch gewaschen werden. (Pflegehinweise werden wir auf der Seite des Schulvereins der Lindenschule einstellen.) Natürlich reicht es nicht, einfach nur eine Maske zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist der richtige Umgang mit den Masken! Dies werden Sie in Ihren Familien bestimmt schon thematisiert haben. Trotzdem senden wir Ihnen mit diesem Brief einen Link, auf dem Sie ein kindgerechtes Erklärvideo zu diesem Thema finden können.

 

https://www.youtube.com/watch?v=J2DcJKt9t3M

 

Die Möglichkeit eine Schutzmaske zu tragen ist eine von vielen Maßnahmen, die wir an den Schulen zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter*innen ergriffen haben.

Bleiben Sie gesund und melden Sie sich gerne, wenn Fragen aufkommen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Maik Evers

 

„Schülerinnen und Schüler/ Lehrerinnen und Lehrer/ sonstiges Personal an Schulen:
 Die wirksamsten aller Schutzvorkehrungen sind die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 Metern und die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene:
 Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden –nicht nur in den Unterrichtsräumen, sondern auch beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, innerhalb des Gebäudes, in Fluren oder auf dem Pausenhof etc.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)in Schulen ist -bei Einhaltung der Mindestabstände -nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Es sollte jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person in der Schule gestattet sein, eine MNB zu tragen, wenn dies gewünscht wird.
Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihre persönliche MNB an der Schule mit sich zu führen, wie dies auch seitdem 27.4.2020 in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist. Geeignet sind hierfür die üblichen MNB.“