Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

17. Februar 2022

Umstellung des Corona-Testverfahrens ab dem 28. Februar 2022

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über eine grundlegende
Umstellung des Corona-Testverfahrens für Ihre Kinder an den Grund-
und Primusschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Februar 2022 zu
informieren.
Wie Sie wissen, musste das über viele Monate erfolgreich umgesetzte
Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der
Gesamtbevölkerung Ende Januar sehr kurzfristig verändert werden.
Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-
Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von
Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen
unausweichlich. Im Ergebnis hat diese Veränderung in vielen Familien
jedoch zu Unsicherheiten im Falle eines positiven PCR-Pooltests geführt.
Ich möchte dieses Anschreiben heute auch dazu nutzen, mich für die
sehr kurzfristige Kommunikation bei der Anpassung des Testverfahrens
und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei Ihnen und Ihren Familien
zu entschuldigen.
Wir haben Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen
Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum
Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und
Primusschulen umstellen werden.

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte
Schülerinnen und Schüler, also diejenigen Kinder, die weder vollständig
geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule,
also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der
Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und
freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Ihrer Mithilfe selbsttesten
müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden.
Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße
Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen
Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine
entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch
weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-
Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher
Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf
eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine
unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die
Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit
einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen
an Sie oder Ihre Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf werden Sie
durch die Schulen informiert.
Ich vertraue auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie
Ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken.
Weiterhin wird ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht an allen
Schulen für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler aufgehoben.
Ihre vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin
freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das ist eine rein persönliche
Entscheidung. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen.
Es ist mir bewusst und ich bedauere es, dass im Verlaufe der Pandemie
immer wieder Sie als Familien und Ihre Kinder vor besondere
Herausforderungen gestellt wurden. Gerade unsere jungen Menschen
mussten oft auf so Vieles verzichten, was zum Heranwachsen dazu
gehört. Ich darf Ihnen versichern, dass ich unverändert alles daransetzen
werde, die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten und
gleichzeitig den so wichtigen Schulbesuch zu ermöglichen.

Dazu gehört das unbedingte Festhalten am Präsenzunterricht, den
aktuell auch noch das Testen und das Tragen von Masken sichert. Immer
mehr Kinderärzte und Kinderpsychologen raten jedoch, in den Schulen
zu mehr Normalität zurückzufinden. Ich gehe nach heutigem Stand
davon aus, dass es zu weiteren Erleichterungen kommen wird, wenn die
Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin rückläufig bleibt.
Ich appelliere an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, sich selbst,
sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, impfen zu lassen. Sprechen
Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung
Ihrer Kinder.
Ich danke Ihnen für Ihr außergewöhnliches Engagement als Eltern und
Erziehungsberechtigte in dieser Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Yvonne Gebauer