Hier finden Sie die ab Montag, den 12.04.2021 geltende Coronabetreuungsverordnung:

CoronaBetrVO ab 12.04.2021

In ihr wird u.a. die ab Montag geltende Testpflicht an den Grundschulen geregelt.

Es gilt u.a.

  • eine grundsätzliche Testpflicht ab Montag (keine Freiwilligkeit)
  • für alle an der Schule tätigen Personen (Mitarbeiter*innen, Schüler*innen, …)

Wichtig: Ohne aktuellem negativen Befund / Testung darf ab Montag an keiner schulischen Nutzung mehr teilgenommen werden.

Dieser negative Befund kann über einen Nachweis der sog. Bürgertestung (nicht älter als 48 Stunden) oder über die Teilnahme an den schulischen Selbsttestungen erbracht werden.

(Stand: 10.04.2021)