Der Rat der Stadt Halle hat beschlossen, dass die Beiträge für OGS, Randstunde und Mittagessen ab dem Monat März 2021 wieder bezahlt werden müssen. Dabei soll (befristet) spitz, d.h. taggenau nach Anwesenheit abgerechnet werden. Damit ist die Notbetreuung nicht mehr von den Kosten befreit, so wie Sie es im Januar und Februar war.