Testtermine

Vorgeschrieben vom Land NRW ist, alle Kinder in Grundschulen zweimal pro Woche zu testen. An der Lindenschule planen wir die Pooltestungen im Präsenzunterricht im …

Jahrgang 2 und 3 montags und mittwochs

Jahrgang 1 und 4 dienstags und donnerstags

durchzuführen.

Durch die verkürzten Wochen Ende Mai und Anfang Juni verschieben sich die Testtage zeitweise. So werden wir vorgeschriebenerweise in der in der kommenden Woche wie folgt testen müssen:

  • Montag, 31.05.: Jahrgang 2 und 3
  • Dienstag, 01.06.: Jahrgang 1 und 4
  • Mittwoch, 02.06.: Jahrgang 1, 2, 3, 4

In der verkürzten Woche vom 07.06. – 11.06. testen wir:

  • Dienstag, Jahrgang 1, 2, 3, 4
  • Mittwoch, Jahrgang 2 und 3
  • Donnerstag, Jahrgang 1 und 4

Auf diese Weise kommen wir der zweimaligen Testpflicht nach.

Testungen nach Fehltagen

Für die Teilnahme am Unterricht benötigt ihr Kind einen negativen Coronatest. Sollte Ihr Kind z.B. wg. Erkrankung, Arzttermin … bei einem Testdurchgang gefehlt haben und an einem „Testtag seines Jahrgangs“ erstmals wieder zur Schule kommen, nimmt es ganz normal wieder am regulären Testrhythmus teil.

Sollte Ihr Kind jedoch an einem „Nicht-Test-Tag“ erstmals wieder zur Schule kommen, gibt es zwei Möglichkeiten, der Testpflicht  nachzukommen:

1. Sie geben Ihrem Kind zum Unterricht einen aktuellen Nachweis eines Bürgertests über einen negativen Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) mit. Was allerdings häufig schwierig sein dürfte frühmorgens zu bekommen und da es kein PCR-Test ist auch nur bis zum nächsten Pooltest in der Schule eine Übergangslösung darstellen kann.

2. Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihrem Kind einen schulischen Anti-Gen-Selbsttest (den bekannten „Nasentest“) zur Verfügung stellen, den Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn durch uns begleitet an unserer Schule durchführen kann. Dieses Testverfahren kennen vor allem die Kinder aus der Betreuung bereits. Dieser 2. Weg ist in unseren Augen natürlich der einfachste. Da wir wissen, dass einige Eltern diesem testverfahren skeptisch gegenüber standen, werden wir ohne Ihr Einverständnis (notfalls am Telefon) dieses Testverfahren nicht bei Ihren Kindern durchführen.

Freistellung von Testungen

(Ärztliche Bescheinigung notwendig – Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung)

Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind genesene Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass ihre Infektion mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt, allen negativ getesteten Personen gleichgestellt. Sie müssen an den Testungen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz. Genesene Schülerinnen und Schüler, die nach der behördlich angeordneten Quarantäne früher als nach vier Wochen wieder in den Unterricht zurückkehren, können ebenfalls von den Testungen ausgenommen werden.

Testbescheinigungen

Ab dem 31.05.2021 dürfen wir eine schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis der Pool-Testung. Falls Sie für bestimmte Tage (Testtage s.o.) eine solche Bescheinigung benötigen, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an verwaltung@lindenschule-halle.de und wir geben die Bescheinigung am Folgetag Ihrem Kind mit.

 

(Stand: 27.05.2021)