Presseerklärung der Stadt Halle/Westf. als Schulträger der Lindenschule vom 12.08.2025:
Schulbetrieb an der Lindenschule kann nach den Sommerferien regulär weitergehen
Labor bestätigt Asbestfund und empfiehlt als Schutzmaßnahme eine spezielle
Sprühfolie, die in der kommenden Woche aufgetragen werden soll. Offener Ganztag
soll schon am Montag aus Hörste zurückkehren.
Halle. Die Stadt Halle (Westf.) hat die Ergebnisse der umfassenden Schadstoffuntersuchung an der Lindenschule vorliegen. Die wichtigste Nachricht: Der Unterricht kann nach den Sommerferien regulär und ohne Einschränkungen stattfinden. Die Auswertung durch das Fachlabor Umtec, das auf Schadstoffanalysen in Gebäuden spezialisiert ist, bestätigt Asbest in der Spachtelmasse in Schulfluren und Klassenräumen sowie in Fensterlaibungen. Empfohlen werden umgehende Sanierungsmaßnahmen und eine erneute Überprüfung. OGS- und Verwaltungsbereich sind frei von Asbest.
In enger Abstimmung mit externen Experten für Schadstoffsanierung hat die Stadtverwaltung sofort gehandelt und eine kurzfristige Schutzmaßnahme beauftragt. In der kommenden Woche wird eine spezielle Sprühfolie auf alle betroffenen Wandflächen aufgetragen. Diese Maßnahme bindet die Schadstoffe zuverlässig und bietet einen garantierten Schutz. Die Arbeiten, die rund 40.000 Euro kosten, werden von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt, der auf die fachgerechte Sanierung asbesthaltiger Bauteile spezialisiert ist.
Für die Dauer der Probenahmen und Untersuchungen war der Offene Ganztag der Lindenschule vorsorglich an die Grundschule nach Hörste ausgelagert worden, um jegliches Risiko auszuschließen. Aufgrund des aktuellen Sachverhalts kann der Offene Ganztag nun bereits am kommenden Montag mit wenigen Raum- und Nutzungsänderungen wieder zurück in die Lindenschule ziehen. Damit steht den Schülerinnen und Schülern zum Ende der Sommerferien das gewohnte Betreuungsangebot am Standort wieder vollständig zur Verfügung.
„Die jetzt beschlossenen Maßnahmen geben uns als Schulträger sowie der Schule genügend Zeit, um die weiteren Sanierungsschritte in Ruhe zu planen und mit dem Schulbetrieb zu koordinieren“, betont Bürgermeister Thomas Tappe. Schulleiter Maik Evers ergänzt: „Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium können das neue Schuljahr nun gut informiert und unter nahezu normalen Bedingungen beginnen.“
Die Stadtverwaltung hatte nach dem ersten Fund im Juli umgehend eine Gefährdungsbewertung in Auftrag gegeben. Diese bestätigte, dass keine akute Gesundheitsgefahr für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte besteht, solange keine Eingriffe in die belasteten Bauteile erfolgen. Durch die frühzeitige Einschaltung externer Fachleute und das zügige Ergreifen der empfohlenen Sofortmaßnahmen ist sichergestellt, dass der Schulbetrieb auch künftig unter sicheren Bedingungen stattfinden kann.
Kontakt für Rückfragen:
Fachbereich Schule, Ordnung und Sport
Tel.: 05201 183-159 / 05201 183-167
Stand: 12. August 2025
Hintergrund: Asbest
Asbest ist ein früher weit verbreiteter Baustoff, der insbesondere aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und guten Dämmeigenschaften in zahlreichen Gebäuden zum Einsatz kam. Verwendung fand Asbest unter anderem in Dach- und Fassadenplatten, in Isolierungen von Heizungsrohren, in Bodenbelägen sowie in brandschutztechnischen Verkleidungen. Inzwischen ist bekannt, dass von Asbest erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen können. Beim Bearbeiten, Beschädigen oder Entfernen asbesthaltiger Materialien können feine Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Aus diesem Grund ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten. Solange asbesthaltige Materialien jedoch unbeschädigt und fest eingebunden sind, besteht in der Regel keine akute Gesundheitsgefahr. Eine Sanierung ist daher nicht zwangsläufig erforderlich, solange keine mechanische Beanspruchung oder Beschädigung vorliegt. Vor allem bei Sanierungen oder Rückbauarbeiten ist besondere Vorsicht geboten. Eine fachkundige Untersuchung auf Asbestverdacht ist bei Gebäuden, die vor dem Verwendungsverbot errichtet wurden, dringend zu empfehlen. Entdeckte asbesthaltige Bauteile dürfen ausschließlich durch zertifizierte Fachfirmen unter Einhaltung gesetzlicher Schutzvorkehrungen entfernt und entsorgt werden. Eigentümer*innen und Bauverantwortliche sind verpflichtet, die einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu beachten.