Asbestfund an der Lindenschule: Schulbetrieb kann ohne Gefährdung weitgeführt werden
Presseerklärung der Stadt Halle (Westf.) über den aktuellen Stand: Weitere Schadstoffproben sollen den Umfang des Sanierungsbedarfes ermitteln.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für geplante Baumaßnahmen an der städtischen Grundschule Lindenschule hat die Stadt Halle (Westf.) Schadstoffproben vornehmen lassen. Dabei wurde im Wandbereich im Untergeschoss der Schule eine Belastung mit Asbest festgestellt.
Unmittelbar nach dem Befund hat die Stadtverwaltung eine Gefährdungsbewertung in Abstimmung mit dem beauftragten Labor durchführen lassen. Das aktuelle Ergebnis: Der Schulbetrieb kann uneingeschränkt fortgeführt werden. Eine Gefährdung für Schülerinnen, Schüler, Lehrerkollegium und Beschäftigte besteht nicht, solange keine Eingriffe in Wände oder Decken erfolgen, die den Schadstoff mobilisieren könnten.
Um dennoch so schnell wie möglich ein komplettes Bild der Lage zu bekommen, hat die Stadtverwaltung unmittelbar eine umfassende Schadstoffbeprobung der Lindenschule in Auftrag gegeben. Erst nach Vorliegen dieser Laborergebnisse können fundierte Entscheidungen zu eventuell notwendigen Sanierungsmaßnahmen und daraus resultierenden Auswirkungen auf den Schulbetrieb getroffen werden.
Nach heutigem Kenntnisstand bestand auch in der Vergangenheit keine akute Gesundheitsgefährdung. Handwerkliche Arbeiten wie Bohrungen an den betroffenen Wänden wurden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten vorgenommen. Die ursprünglich für die Sommerferien vorgesehenen Bauarbeiten an der Lindenschule werden aber vorsorglich ausgesetzt. Die Stadt Halle (Westf.) betont, dass Sicherheit und Gesundheit von Kindern, Lehrkräften und Mitarbeitenden oberste Priorität haben.
Die Stadt Halle (Westf.) wird zeitnah nach Vorliegen der vollständigen Laboruntersuchungen über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informieren. Für Rückfragen steht der Fachbereich Schule, Ordnung und Sport zur Verfügung unter den Telefonnummern 05201 183-159 und 05201 183-167 zur Verfügung.
Hintergrund: Asbest
Asbest ist ein früher weit verbreiteter Baustoff, der insbesondere aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und guten Dämmeigenschaften in zahlreichen Gebäuden zum Einsatz kam. Verwendung fand Asbest unter anderem in Dach- und Fassadenplatten, in Isolierungen von Heizungsrohren, in Bodenbelägen sowie in brandschutztechnischen Verkleidungen. Inzwischen ist bekannt, dass von Asbest erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen können. Beim Bearbeiten, Beschädigen oder Entfernen asbesthaltiger Materialien können feine Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Aus diesem Grund ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten. Solange asbesthaltige Materialien jedoch unbeschädigt und fest eingebunden sind, besteht in der Regel keine akute Gesundheitsgefahr. Eine Sanierung ist daher nicht zwangsläufig erforderlich, solange keine mechanische Beanspruchung oder Beschädigung vorliegt. Vor allem bei Sanierungen oder Rückbauarbeiten ist besondere Vorsicht geboten. Eine fachkundige Untersuchung auf Asbestverdacht ist bei Gebäuden, die vor dem Verwendungsverbot errichtet wurden, dringend zu empfehlen. Entdeckte asbesthaltige Bauteile dürfen ausschließlich durch zertifizierte Fachfirmen unter Einhaltung gesetzlicher Schutzvorkehrungen entfernt und entsorgt werden. Eigentümer*innen und Bauverantwortliche sind verpflichtet, die einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu beachten.
(Presseerklärung der Stadt Halle (Westf.) vom 07.07.2025)